Anna Busl – Donnerstag 22.06. – 20:00 Uhr – HS8

Asylrecht ist ein Menschenrecht. Wer bestreitet dies? Immer mehr. Ganz offen. Ganz faktisch. Durch die immer massivere Einschränkung des 1949 als Grundrecht manifestierten Asylrechts*, seit Jahrzehnten. Durch die nunmehr geplante Demontage des Asylrechts in Form von Grenzverfahren an europäischen Außengrenzen, „zentralen Ausreiseinrichtungen“, die völlige Entrechtung durch Lager – und durch die Versagung von Rechtschutz. Garniert und gepusht von rassistischen Äußerungen, die den (zahlreichen) gewaltsamen Übergriffen auf Geflüchtete Vorschub leisten.


*Das aus den Lehren des Nationalsozialismus geborene Flüchtlingsrecht ist kein hehrer Grundsatz. Es geht um ein fundamentales Menschenrecht, das mit einem effektiven Verfahren flankiert werden muss. Schutzansprüche und Verfahrensrechte haben verfassungsrechtlichen und völkerrechtlichen Rang.